Bestattung
" …damit ihr nicht traurig seid wie die anderen, die keine Hoffnung haben!" (1. Thessalonicher 4,13.)
Jesus spricht: "Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt." (Johannes 11,25.)
Das Wort von der Auferstehung, das am Grab laut wird, ist ein Wort des Widerspruchs gegen den Tod, dem wir so plötzlich ausgeliefert sind, wenn wir einen vertrauten Menschen verlieren. Es ist ein Wort des Trostes, weil es den Menschen nicht dem Nichts ausliefert, sondern ihm einen Platz im Leben bei Christus zusagt.
Wenn das Sterben in den Blick kommt, stehen die Pfarrer und Pfarrerinnen Ihnen gerne für einen Besuch oder ein Gespräch zur Verfügung. Im Trauerfall wenden Sie sich bitte an den/die zuständigen Pfarrer/in.
In Ailingen, Ettenkirch oder Berg dürfen Sie sich gerne an Pfarrer Kühn wenden.
Mehr Informationen zur Bestattung, zu Tod, Trauer und Sterben:
http://www.ekd.de/einsteiger/sterben.html
http://www.elk-wue.de/glauben/kirchliche-feiern/bestattung/?L=
Verordnung des Kultusministeriums vom 23.03.2020
Neue Regelung vom 4. Juni 2020
Bei Bestattungen wurde die bisherige Notverordnung des Kultusministerium am 03.06.2020 an zwei Punkten verändert (vgl. Anlage weiter unten in dieser Mail):
• Bei Bestattungen und Urnenbeisetzungen unter freiem Himmel sind nunmehr 100 Personen statt bislang 50 Personen zulässig, die Regelungen für Abstände etc. bleiben unverändert.
• Ferner wurde präzisiert, dass Gegenstände (also z.B. die Schaufel, mit der die Pfarrperson – nur diese -- den Erdwurf und Flächen, die berührt werden, vor und nach jeder Veranstaltung in geeigneter Weise zu desinfizieren sind.
Die notverordnete Änderung tritt ab Donnerstag, 04.06.2020 in Kraft“.
Mit freundlichen Grüßen
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Frank Zeeb
Kirchenrat Dr. Frank Zeeb,
Referatsleiter